"Endodontie" beschäftigt sich - wörtlich - mit der Behandlung des Zahn-Inneren. Unseren Patienten ist diese Teil-Disziplin der Zahnerhaltung geläufiger unter dem Begriff "Wurzel-Behandlung".
Ziel einer Wurzelbehandlung ist es, irreversibel geschädigtes Nervgewebe aus den Wurzelkanälen zu entfernen, die Kanäle möglichst bis zu den Wurzelspitzen aufzubereiten, zu reinigen, zu desinfizieren, und, bei Symptomfreiheit, abschließend dicht abzufüllen.
Aufgrund von Wurzelkrümmungen, Kanalverengungen, oder schwierigem Zugang, kann die endodontische Behandlung eines Zahnes mehrere Sitzungen erfordern und sich zum Teil schwierig gestalten.
Sollte der entzündliche Prozess sich über die Wurzelspitze des Zahnes hinaus ausgebreitet haben und der zahnhaltende Knochen mitbetroffen sein, so kann zudem eine chirurgische Entfernung der Wurzelspitzen erforderlich werden.
Dieser Aufwand rechtfertigt sich jedoch im Einzelfall durch seine Zielsetzung - nämlich die Entfernung des erkrankten Zahnes zu verhindern und ihn in seiner Funktion zu erhalten.
Der Gesetzgeber hat zu Beginn des Jahres 2004 Richtlinien erlassen, welche die Abrechnungsmöglichkeit von endodontischen Behandlungen bestimmter Zähne mit unsicherer Prognose einschränken.
Unsere Patienten werden nach Befundung und Diagnostik darüber aufgeklärt, ob eine Wurzelkanalbehandlung, entsprechend den Richtlinien, zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchführbar ist, oder privat aufgrund der Gebührenordnung für Zahnärzte erbracht und berechnet werden muss.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den erkrankten Zahn doch zu entfernen und ihn - nach Abheilung - zu einem späteren Zeitpunkt, prothetisch zu ersetzen.
Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen unseres implantologisch-prothetischen Behandlungskonzeptes einen fehlenden Zahn zeitnah durch ein Implantat zu ersetzen, auf dem eine Zahnkrone befestigt wird. Diese Versorgungsform kommt der natürlichen Bezahnung am nächsten.